07/05/2020 von RA Ratering
VW Dieselskandal
BGH stärkt Schadensersatzansprüche von Dieselkunden gegen VW
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 05.05.2020 eine Klage gegen den VW Konzern wegen eines manipulierten Dieselfahrzeuges verhandelt. Das Verfahren läuft dort unter dem Az. VI ZR 252/19.
In der mündlichen Verhandlung ließ der BGH deutliche Kritik an Volkswagen durchblicken. Durch den Kauf eines manipulierten Dieselfahrzeuges und dem Einbau einer unzulässigen Abgassoftware sei der Kunde vorsätzlich, sittenwidrig geschädigt worden. Ein Schaden liege nach Auffassung des Bundesgerichtshofes somit vor. Jedoch wird der Kläger keinen vollen Erfolg erzielen, da der BGH in der Verhandlung am Dienstag auch hat durchblicken lassen, dass der Kläger und weitere Kunden für die Nutzung des Autos eine sog.Nutzungsentschädigung an VW zahlen müssen. Diese richtet sich nach den gefahrenen Kilometern und würde vom Kaufpreis, den die Kunden als Schadensersatz zurückbekämen, abgezogen. Das Urteil wird durch den BGH am 25.05.2020 verkündet.