OLG Bremen – Vorlagebeschluss in Gasrechsstreitigkeiten an den EuGH

Das Oberlandesgericht Bremen hat mit Beschluss vom 19.05.2017 -AZ 2 O 115/16 -dem Europäischen Gerichtshof verschiedenste Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Dabei geht es insbesondere um die Vereinbarkeit und Auslegung europarechtlicher Richtlinien mit der  maßgeblichen GasGVV bzw. die Anwendbarkeit europarechtlicher Richtlinien auf einen privatrechtlich als deutsche GmbH organisiertes Versorgungsunternehmen. Beide Fragen werden auch in dem anhängigen Berufungsverfahren vor dem Landgericht Osnabrück zu diskutieren sein.

Sofern eine Entscheidung des EuGH vorliegt, werde ich Sie darüber auf dieser Seite informieren.