05/11/2020
LAG Berlin – Brandenburg: Keine Zeiterfassung per Fingerabdruck
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil vom 04.06.2020 zum Az. 10 Sa 2130/19 entschieden, dass Arbeitgeber ihre Angestellten nicht verpflichten können, die Arbeitszeiten mittels des eigenen Fingerabdruckes zu erfassen.
Vielmehr müssen die Arbeitnehmer in die Verarbeitung der biometrischen Daten einwilligen.
Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Anstelle der üblichen Zeiterfassungssysteme sollten die Angestellten den Beginn und das Ende ihrer Arbeit mit ihrem Fingerabdruck im System erfassen. Es handelte sich dabei um eine radiologische Praxis. Um den Beginn und das Ende der Arbeitszeit in das elektronische System einzugeben, sollten die Mitarbeiter ihren Fingerabdruck auf einem bereitgestellten Scanner abgegeben. Das System verarbeitete dann allerdings nicht den Fingerabdruck als Ganzes, sondern nur die Fingerlinienverzweigungen, die sog. Minutien. Ein Mitarbeiter weigerte sich, seine Arbeitszeit auf diesem Wege erfassen zu lassen.
Daraufhin erhielt er eine Abmahnung des Arbeitgebers. Dagegen klagte der Arbeitnehmer. Nachdem bereits das erstinstanzliche Arbeitsgericht dem Angestellten Recht gegeben hatte, bestätigte nun auch das LAG Berlin-Brandenburg den Angestellten in seiner Auffassung, dass die Zeiterfassung per Fingerabdruck nicht erfolgen könne.
Das LAG Berlin-Brandenburg stellte fest, dass es sich um biometrische Daten handle, da das System nur die Fingerlinienverzweigungen verarbeitet. Danach sei jedoch bei biometrischen Daten § 9 Abs. 2 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) einschlägig, wonach solche Daten nur ausnahmsweise verarbeitet werden dürften. Folglich konnte der Arbeitgeber die Daten nicht ohne die Einwilligung des Arbeitnehmers erfassen.
Da diese nicht vorlag, lag auch eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers nicht vor, so dass die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen war.
Sofern Sie Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie sich gerne mit Herrn Rechtsanwalt Hubert Ratering –Fachanwalt für Arbeitsrecht - in Verbindung setzen.