27/04/2020
Hartz-IV-Kinder dürfen Geld von Großeltern behalten
Das Bundessozialgericht hat nunmehr höchstrichterlich entschieden, dass Zuwendungen von Großeltern an Kindern von Hartz-IV-Empfängern nicht angerechnet werden können. Der Fall behandelte einen Vorgang, der bereits fünf Jahre zurückliegt.
Aktuell erübrigt sich die Problematik für Geschenke von Großeltern, die nach April 2011 ausgezahlt worden sind ohnehin. Sofern die Zuwendungen der Großeltern im Rahmen des Üblichen bleiben, gelten sie seit der jüngsten Hartz-IV-Reform im Jahre 2011 grundsätzlich nicht mehr als Einkommen des Hartz-IV-Beziehers.