Gasrechttsstreit Stadtwerke Lingen -Hinweisbeschluss AG Lingen: Gaspreiserhöhungen verstoßen gegen EU – Richtlinie und EuGH Rechtsprechung

Gute Nachrichten für alle Verbraucher, die sich gegen Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke Lingen gewehrt haben.

Durch Hinweisbeschluss vom 18. 03. 2013 teilt die nunmehr zuständige Richterin die von mir im amtsgerichtlichen Verfahren vertretene Rechtsauffassung, dass die erfolgten Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke Lingen GmbH nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht den Anforderungen der Europäischen Richtlinie 2003/55 entsprechen und sogar gegen § 41 EnWG ( Energiewirtschaftsgesetz ) verstoßen.

Das AG Lingen vertritt die richtige Auffassung, dass die den jeweiligen Gaspreiserhöhungen zugrunde liegende GasGVV ( Gasgrundversorgungsverordnung ) und deren Vorgängerverordnung wegen Intransparenz sowie fehlender klarer und verständlicher Kriterien nicht den strengen Erfordernissen der Europäischen Richtlinie 2003/55 entspricht und somit unwirksam sind. Auf die GasGVV begründete Erhöhungen der Gaspreise seien, so das AG Lingen, somit unwirksam.

Das AG Lingen hat die Parteien des Rechtsstreits zum Hinweisbeschluss zu einer Stellungnahme bis zum 10.04.2014 aufgefordert. Ich werde nunmehr fristgemäß eine kurze Stellungnahme abgeben und einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren zustimmen.

Der Hinweisbeschluss des AG Lingen bedeutet für die Verbraucher einen wichtigen Meilenstein im Kampf gegen ungerechtfertigte Gaspreiserhöhungen. Sobald die Reaktion der Stadtwerke Lingen GmbH vorliegt, werde ich diese hier veröffentlichen.

Sofern Fragen zu diesem hochinteressanten Hinweisbeschluss des AG Lingens bestehen, können SIe sich gerne mit mir in Verbindung setzten.

 

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