Führerscheinverlust – Neuer Führerschein in Tschechien oder anderen Ländern

Viele Autofahrer erlangen nach Entziehung der Fahrerlaubnis z. B. wegen Trunkenheitsverhalten einen neuen Führerschein im Ausland.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat nunmehr in einem Beschluss vom 16.05.2014 zum Az. 16 A 2255/10 diesen Vorgehen einen Riegel vorgeschoben.

Der 57-jährige Autofahrer hatte 1995 seinen Autoführerschein in Deutschland gemacht. 2006 verlor er die Fahrerlaubnis nach einer Alkoholfahrt mit 2,5 Promille.

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde belegte ihn mit einer Sperre von 13 Monaten. Danach hatte er hinsichtlich des Nachweises seiner Zuverlässigkeit eine  medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich durchführen müssen. Dies wollte er nicht. Um dieser Hürde letztendlich auszuweichen, legte er in Tschechien eine neue Führerscheinprüfung ab und erhielt einen neuen tcheschischen  Führerschein.

Dem schob nunmehr das OVG im oben genannten Beschluss einen Riegel vor. Um Führerscheintourismus vorzubeugen, verlangt das Gesetz einen Wohnsitz in dem Land, in dem der neue Führerschein gemacht wird. Damit sollen Autofahrer abgeschreckt werden, die in ihrem Heimatland keine Fahrerlaubnis mehr besitzten. Der jeweilige Prüfling muss seinen Wohnsitz mindestens 185 Tage in diesem Land haben. Im vorliegenden Fall konnte der Autofahrer jedoch nur 108 Tage durch Meldungen nachweisen.

Das OVG Münster bestätigte somit die Entscheidung des zuständigen Landkreises Minden-Lübbecke.

Beschluss OVG Nordrhein-Westfalen vom 16.05.2014, Az. 16 A 2255/10

Wenn Sie Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie sich gerne mit dem Rechtsanwalt Hubert Ratering in Verbindung setzen.

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