Fettleibig = Behindert?

Starkes Übergewicht eines Arbeitnehmers kann unter Umständen als Behinderung gelten.

Dies hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-354/13 entschieden.

Danach genießen fettleibige Menschen im Beruf einen besonderen Schutz. Geklagt hatte ein übergewichtiger dänischer Erzieher, der mehr als 160 kg wog.

Eine Behinderung durch Fettleibigkeit liegt nach diesem Urteil vor, wenn jemand durch sein Gewicht auf Dauer körperlich, geistig oder psychisch so stark beeinträchtigt ist, dass er nicht gleichberechtigt mit anderen seinen Beruf ausüben kann. Dann greift nach Auffassung der Luxenburger Richter der im EU- Recht verankerte Schutz vor Diskriminierung, dies unabhängig davon, ob der Betroffene möglicherweise selbst zu der Behinderung beigetragen hat.

In diesem Sinne – sorgloses Weihnachts- und Sylvesterschlemmen!

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