Extra Energie GmbH verliert Verfahren vor dem Amtsgericht Nordhorn

Dank des Einsatzes unserer Kanzlei hat das Amtsgericht Nordhorn durch Urteil vom 05.12.2017 die Zahlungsklage der Firma Extra Energie GmbH gegen einen unserer Mandanten abgewiesen.

Die Firma Extra Energie GmbH machte in diesem Verfahren Ansprüche aus einem Stromlieferungsvertrag geltend.

Hintergrund war, dass der Mandant einen sogenannten Paketpreis für eine feste Laufzeit vereinbart hatte, der eine gleichbleibende Zahlung auch bei einem Minderverbrauch vorsah. Nicht geregelt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwenders war jedoch die Problematik, dass der Kunde vor dem vertraglich vereinbarten Vertragsende umzog. Zwischen den Parteien war nunmehr streitig, ob der Beklagte den tatsächlichen Verbrauch oder den vereinbarten pauschalen Paketpreis zu zahlen hatte.

In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf bzw. des OLG Köln stellte das Amtsgericht Nordhorn fest, dass für den Fall, dass die Parteien eine vorzeitige Beendigung vereinbaren, der Kunde zur vorzeitigen Vertragsbeendigung berechtigt ist und nur das, was letztendlich verbraucht worden ist, zu zahlen hat.

In diesem Zusammenhang hat das Amtsgericht Nordhorn die maßgebliche Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Extra Energie GmbH für unwirksam erklärt und die Klage abgewiesen.

Sofern Sie zu dieser Problematik Fragen haben, können Sie sich gerne mit Herrn Rechtsanwalt Hubert Ratering in Verbindung setzen.

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