27/04/2020
Drohnenflüge über Nachbars Garten
In einem interessanten Urteil hat das Amtsgericht Potsdam am 16.04.2015 zum Az. 37 C 454/13 über die Zulässigkeit von Drohnenflügen über nachbarschaftliche Grundstücke und Gärten entschieden.
Dabei sieht das Amtsgericht Potsdam den Garten eines Wohnungsgrundstückes als typischen Rückzugsort des jeweiligen Nutzers, sprich des Grundstückseigentümers an, weshalb Beobachtungen anderer Personen als Ausspähung das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen.
Dies gelte jedenfalls für Drohnen, die mit Kameras ausgestattet sind und den fraglichen Luftraum weniger zufällig überfliegen und noch dazu kurz überfliegen.
Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie sich gerne mit Herrn Rechtsanwalt Hubert Ratering in Verbindung setzen.