Corona: Pflicht zum Präsenzunterricht für ältere Lehrer

Das Arbeitsgericht Mainz hat mit Beschluss vom 08.06.2020 zum Az. 4 Ga 10/20 festgestellt, dass eine Pflicht zum Präsenzunterricht an einer Berufsschule auch für Lehrer fortgeschrittenen Alters trotzt des Corona Pandemie besteht.

In diesem Fall ist der 62-jährige Berufschullehrer von der Schulde verpflichtet worden, benachteiligten Schülern Förderunterricht zu erteilen. Der Lehrer war hingegen der Meinung, dass er aufgrund seines Alters durch den Präsenzunterricht in unzumutbarer Weise gesundheitlichen Risiken wegen Corona-Pandemie ausgesetzt sei. Darüber hinaus, so der Lehrer, gäbe es in den Pandemiezeiten kein Interesse an Präsenzunterricht.

Daher beantragte er vor dem Arbeitsgericht Mainz den Erlass einer s. g. Einstweiligen Verfügung gegen das Vorhaben der Schule.

Das Arbeitsgericht Main lehnte den Antrag des Lehrers jedoch ab. Der Schule stehe zum einen, so das Arbeitsgericht Main, ein Ermessensspielraum zu, wenn es darum gehen, wie die Schule den Gefahren durch die Pandemie im Einzelnen begegnen möchte.

Zum andren gehöre es nicht zu den Aufgaben der Gerichte, darüber zu entscheiden, welche Lehrer wie eingesetzt werden können.

Schließlich habe der Lehrer im vorliegenden Fall benachteiligten Schülern Förderunterricht erteilen sollen. Diese stammen daher regelmäßig nicht aus Haushalten, in denen ein problemloser Internetzugang existiere oder eine Unterstützung durch die Eltern sichergestellt sei.

Auch handele es sich bei dem Präsenzunterricht um Einzelunterricht in Räumen mit 25 qm, sodass ein angemessener Abstand gewahrt werden könne.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde daher zurückgewiesen.

Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie sich gerne mit Herrn Rechtsanwalt Hubert Ratering – Fachanwalt für Arbeitsrecht - in Verbindung setzen.

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