Bundesregierung beschließt Erhöhung von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

Die Sozialhilfe, die Grundsicherung im Alter sowie Erwerbsminderung und das Arbeitslosengeld II (Harz IV) sollen zum 01.01.2013 erhöht werden. Dies sieht ein Verordnungsentwurf vor, den die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Der Regelbedarf erhöht sich danach um 2,26 %. 

Für einen alleinstehenden Erwachsenen bedeutet dies eine Erhöhung der Leistung um 8 Euro monatlich. Der Entwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.