BGH entscheidet am 28.10.2015 über Gaspreiserhöhungen

In zwei Verfahren, die im Hinblick auf die Vorabentscheidungsersuchen des BGH gegenüber dem EuGH ausgesetzt worden sind, wird der BGH nunmehr am 28.10.2015 um 11.00 Uhr die Entscheidung verkünden. Der EuGH hatte in diesen Vorlageverfahren durch Urteil vom 23.10.2014 festgestellt, dass die nationalen Bestimmungen der GasGVV und der StromGVV hinsichtlich ihrer Regelungen bei Preiserhöhungen unwirksam sind.

Beide zu entscheidende Verfahren betreffen die Energieversorgung mit Gas im Tarifkundenverhältnis.

Sobald uns die Entscheidung des BGH vorliegt, werden wir hier berichten.

Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie sich gerne mit Herrn Rechtsanwalt Hubert Ratering in Verbindung setzen.

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