27/04/2020
Berufsbetreuervergütung künftig Umsatzsteuerfrei
Der Bundesfinanzhof hat bereits mit Urteil vom 15.06.2010 entschieden, dass die Berufsbetreuertätigkeit durch Rechtsanwälte keine gewerbliche Tätigkeit ist und das die Einkünfte daraus nicht mehr der Gewerbesteuer unterliegen. Im Rahmen der Verhandlungen zum Jahressteuergesetz 2013 konnte nunmehr eine Einigung zur Umsatzssteuerfreiheit der Berufsbetreuervergütung erzielt werden.
Es sollen sämtliche Betreuungsleistungen von Berufsbetreuern außerhalb ihres sonstigen Berufes oder Gewerbes von der Umsatzsteuer befreit werden. Diese Umsatzsteuerbefreiung wird faktisch zu einer deutlichen Erhöhung der Vergütung der Berufsbetreuer führen.