Bundesfinanzhof: Bürger können künftig Gerichtskosten absetzen

Mit einem am 13.07.2011 veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofes können auch Zivilprozesskosten der Bürger als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden (AZ: VII R 42/10). 

Dies gilt nicht nur für die Zukunft; auch sind Steuerzahler betroffen, die in den vergangenen Jahren einen Zivilprozess vor Gericht geführt haben. Sie können rückwirkend Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen, erklärte ein BFH-Sprecher. Auf die Prozesseinheit kommt es dabei nicht mehr an. Die neue Entscheidung des BFH gelte, sofern dermaßgebliche Prozess hinreichende Aussicht auf Erfolg biete und auch nicht mutwillig erscheine, so heißt es aus dem BFH.

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